Handyverträge sind heute zu einer absoluten Alltäglichkeit geworden. Doch manchmal ist es notwendig den eigenen Handyvertrag zu kündigen, beispielsweise weil andere Verträge bessere Konditionen bieten. Wenn Sie nicht wissen, wie und wann Sie Ihren Handyvertrag kündigen können, bieten wir Ihnen alle notwendigen Informationen. So können Sie spielend leicht Ihren bisherigen Handyvertrag kündigen und vom neuen Vertrag profitieren. Denn beim Kündigen Ihres bestehenden Handyvertrages müssen Sie einige Punkte in jedem Fall beachten.
Wann muss ich meinen Handyvertrag kündigen?
In der Regel werden Handyverträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Dabei werden in den Verträgen klare und eindeutige Kündigungsfristen ausgesprochen. Wenn Sie diese Fristen nicht einhalten, verlängert sich der Handyvertrag automatisch um ein weiteres Jahr und Sie sind für volle 12 Monate weiter an den Anbieter gebunden. Dies ist bequem, wenn Sie den Anbieter nicht wechseln möchten, da sich der Vertrag somit automatisch verlängert. Möchten Sie den Handyvertrag kündigen und verpassen Sie die Kündigungsfrist, sind Sie für einen langen Zeitraum weiter gebunden. Die Kündigungsfrist bei Handyverträgen liegt im Normalfall bei drei Monaten.
Diese drei Monate gelten jeweils zum Vertragsende. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Handyvertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen müssen. Es steht Ihnen frei die Kündigung weitaus früher auszusprechen. In diesem Fall wird der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt. Wichtig ist, dass Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erhalten und somit rechtlich umfassend abgesichert sind. Auf mündliche Zusagen sollten Sie sich in diesem Fall nicht einlassen. Nur eine schriftliche Bestätigung Ihrer Vertragskündigung ist für Sie von Gültigkeit. Hier sollte der Termin genannt werden, an welchem der Vertrag aufgelöst wird.
Wie kann ich meinen Handyvertrag kündigen?
Auch wenn es komfortabel wäre den Handyvertrag per Telefon kündigen zu können, ist die Schriftform immer noch notwendig. Zwar ist es mittlerweile gesetzlich möglich einen im Internet abgeschlossenen Mobilfunkvertrag per E-Mail oder per SMS zu kündigen, ratsam ist jedoch die klassische Schriftform. Denn Kündigungen per E-Mail oder per Fax kommen nicht gesichert beim Mobilfunkanbieter an, werden von diesem ignoriert oder gehen in der Flut der Schreiben unter. Um sicher zu kündigen sollten Sie den klassischen Brief verwenden. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben nach der weiter unten vorgestellten Musterkündigungs-Vorlage und unterschreiben Sie diese Kündigung. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Brief nicht einfach an den Mobilfunkanbieter versenden, sondern diesen per Einschreiben mit persönlich unterschriebenem Rückschein Ihrem Mobilfunkanbieter zukommen lassen. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Kündigung den Mobilfunkanbieter in jedem Fall erreicht hat.
Musterkündigung-Vorlage
Das Kündigungsschreiben sollten Sie immer nach einem festen Muster verfassen. Somit sind alle rechtlichen Belange optimal abgedeckt und Sie müssen sich keine Formfehler vorwerfen lassen.
- Das Kündigungsschreiben beginnt immer mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift.
- An zweiter Stelle kommt die Anschrift des Mobilfunkanbieters. Diese Angaben finden Sie beispielsweise auf Ihrer Handyrechnung.
- Ebenfalls anzugeben sind Ihre Mobilfunknummer und Ihre Vertragsnummer. Auch diese Angaben finden Sie auf Ihrer Handyrechnung.
- Auch das aktuelle Datum sollte im Briefkopf zu finden sein. Dies ist für eine fristgerechte Kündigung besonders wichtig.
- Im nächsten Schritt müssen Sie einen Betreff formulieren. Ratsam sind hier klare Aussagen wie “Kündigung” oder “Handyvertrag kündigen”.
Das eigentliche Anschreiben können Sie nach dem Muster aufbauen oder direkt unsere Kündigungsvorlage verwenden.
Musterkündigung zum Handyvertrag
Um sicherzustellen, dass Ihr Kündigungsschreiben sämtliche wichtigen Eckdaten enthält, können Sie nachfolgende Musterkündigung nutzen.
Wenn Sie nach diesem Muster Ihren Handyvertrag kündigen und die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist einreichen, können Sie ohne Probleme Ihren Handyvertrag kündigen und beispielsweise zu einem attraktiveren Angebot wechseln.
Das sollten Sie für die Rufnummernmitnahme beachten
Mit dem Stichtag 01.11.2002 wurden alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet eine Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. Allerdings gibt es hierzu gesetzliche Fristen. So müssen Sie spätestens 30 Tage nach Ablauf Ihres alten Vertrages eine Rufnummernmitnahme – eine sogenannte Portierung – bei Ihrem neuen Mobilfunkanbieter in Auftrag geben. Praktikabler ist allerdings, wenn Sie mit der Kündigung Ihres Vertrages den Antrag auf Rufnummernmitnahme abgeben. Somit können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Rufnummer bei einem neuen Anbieter komfortabel weiterhin nutzen können.
Was ist besser Handyvertrag kündigen oder verlängern?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht effektiv beantworten, denn es hängen viele Faktoren davon ab. Zum einen ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen die Konditionen des eigenen Vertrags zu vergleichen und sich auf dem Markt zu orientieren. Nur durch einen Vergleich der Konditionen und der gebotenen Leistungen können Sie Ihren Handyvertrag sinnvoll einordnen. Bieten andere Anbieter deutlich bessere oder günstigere Angebote, kann es zielführend sein den Vertrag zu wechseln.
Dabei sollten Sie aber auch auf andere Features achten. So spielt beispielsweise die Netzabdeckung bei Ihnen vor Ort eine wichtige Rolle. Während beispielsweise die Telekom über eine gute und umfangreiche Netzabdeckung verfügt, ist diese beim Netz von O2 in vielen Regionen weniger gut. Dies mag in der Großstadt keine Rolle spielen, auf dem Land kann eine solche Entscheidung große Auswirkungen haben. Es kann sinnvoll sein zunächst mit einem Handy von Freunden die Netzabdeckung im jeweiligen Netz zu überprüfen.
Viele Menschen wechseln den Handyvertrag vor allem, um ein neues Handy mit dem neuen Vertrag zu günstigen Konditionen zu erhalten. Allerdings ist dies nicht unbedingt notwendig, da viele Anbieter für treue Kunden ebenfalls ähnliche Angebote parat halten. Wenn Sie keinen Vertrag mit besseren Konditionen finden und nur wegen eines neuen Handys den Vertrag wechseln möchten, sollten Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen.
Sonderkündigungsrecht: Wann habe ich das Recht?
Wenn Sie Ihren Handyvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen möchten, geht dies nur durch eine außerordentliche Vertragskündigung. Dieser sind allerdings enge Grenzen gesetzt. Wenn Sie eine solche Sonderkündigung vornehmen können, spart Ihnen das im Optimalfall viel Geld. Doch der Gesetzgeber hat genau definiert, in welchen Fällen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.
Kündigung bei Verbindungsstörungen
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn dauerhaft und anhaltende Verbindungsstörungen auftreten. Haben Sie nur an bestimmten Orten schlechten oder keinen Empfang, so gilt dies nicht als Grund für eine Sonderkündigung. Treten jedoch dauerhafte und regelmäßige Verbindungsstörungen unabhängig vom Aufenthaltsort auf, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies gilt unter anderem, wenn Gespräche immer wieder abbrechen, Sie über einen langen Zeitraum keine SMS verschicken oder empfangen können oder der Zugang zum mobilen Internet auf Dauer nicht funktioniert. Setzen Sie Ihrem Mobilfunkanbieter schriftlich eine Frist zur Behebung des Problems. Beschreiben Sie hierbei die auftretenden Störungen umfassend mit Zeit und Ort und fordern Sie Abhilfe. Kann der Anbieter die Störungen innerhalb der gesetzten Frist nicht beheben, können Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen.
Kündigung bei Fehlern auf der Rechnung
Eine fehlerhafte Rechnung, beispielsweise falsche Vertragsdetails oder nicht klar ersichtliche Kosten können Sie ebenfalls bei Ihrem Anbieter anmahnen. Sie haben das Recht auf eine korrekt gestellte Rechnung und können somit eine Rechnungskorrektur verlangen. Geht Ihr Anbieter auf diesen Wunsch nicht ein, dürfen Sie ebenfalls den Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.
Sonderkündigung bei Preiserhöhungen
Erhöht der Anbieter während des laufenden Vertrags die Preise, muss Ihnen dies im Vorfeld durch den Anbieter mitgeteilt werden. Nach Erhalt dieser Ankündigung sollten Sie den Anbieter auffordern den bisherigen Preis beizubehalten. Auch dies hat schriftlich zu erfolgen. Kommt der Anbieter Ihrem Wunsch nicht nach, haben Sie das Recht eine Sonderkündigung des Vertrages in die Wege zu leiten.
Kündigung bei unberechtigter Sperrung des Anschlusses
Geraten Sie in Zahlungsrückstand, kann Ihr Anbieter Ihren Anschluss sperren lassen. Wird eine solche Sperrung durchgeführt, obwohl der Zahlungsrückstand unter dem Betrag von 75 Euro liegt oder weil Sie einer fehlerhaften Rechnung widersprochen haben, ist dies eine Vertragsverletzung durch den Anbieter. In einem solchen Fall können Sie den Anbieter auf die unberechtigte Sperrung hinweisen und eine Korrektur fordern. Wird dieser nicht nachgekommen, so dürfen Sie Ihren Vertrag ebenfalls vorzeitig kündigen.
Grundsätzlich sind Sonderkündigungen immer mit einer Fristsetzung für den Anbieter verbunden. Sie müssen dem Anbieter die Möglichkeit einräumen die von Ihnen angemahnten Probleme zu beseitigen. Kommt der Anbieter diesem Wunsch in der gesetzten Frist nicht nach, dürfen Sie den Vertrag ab diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Auch hier sollte dies immer in Schriftform erfolgen und vom Anbieter bestätigt werden. Somit ersparen Sie sich viel Ärger, wenn der Anbieter beispielsweise weitere Rechnungen stellt.