Der Anschlusspreis ist ein fester Vertragsbestandteil bei fast allen Betreibern. “Fast” bedeutet in diesem Fall, dass der Anschlusspreis gelegentlich auch entfallen kann. In der Regel passiert dies während besonderer Aktionen, die zeitlich begrenzt sind. Sie erkennen dies an Werbung à la “Nur diesem Monat: Anschlusspreis entfällt!” Je nach Betreiber hört der Anschlusspreis auch auf Namen wie Anschlussgebühr oder Einrichtungsgebühr.
Generell müssen Sie den Anschlusspreis nur ein einziges Mal bezahlen. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt stark vom Betreiber und dem Vertrag ab. Es kann sich dabei um nur 10 Euro handeln, auch 30 Euro sind jedoch denkbar – oder eben, dass die Anschlussgebühr komplett entfällt. Da es sich um eine einmalige Zahlung handelt, aber die wirklich hohen Kosten eines Vertrags immer durch die monatlichen Zahlungen entstehen, sollten Sie auf einen günstigen Anschlusspreis keinen allzu hohen Wert legen.
Nehmen wir dazu zwei Verträge als Beispiel: Vertrag A kostet 30 Euro Anschlussgebühr und 20 Euro im Monat. Vertrag B kostet 10 Euro Anschlussgebühr und 30 Euro monatlich. Schon nach zwei Monaten werden Sie die 20 Euro Preisunterschied der Anschlussgebühr durch die geringeren monatlichen Kosten ausgeglichen haben. Vertrag A ist daher (bei identischen Leistungen) deutlich besser, auch wenn ein sehr hoher Preisunterschied bei der Anschlussgebühr besteht.
Bedenken Sie außerdem, dass Sie den Anschlusspreis nur ein einziges Mal bezahlen. Er ist nur dann fällig, wenn Sie einen neuen Handyvertrag bei einem neuen Anbieter abschließen. Mit dieser Gebühr möchte der Betreiber die Kosten für die SIM-Karte sowie deren Anschluss in das Mobilfunknetz decken. Da Sie bereits eine SIM-Karte haben, wenn Sie beim selben Betreiber bleiben und nur den Vertrag wechseln, müssen Sie in diesem Fall auch keine zweite Anschlussgebühr bezahlen.
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